Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat in seiner 253. Sitzung vom 13. Dezember 2020 entschieden, dass der Zulassung keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen.
hab ich den verpasst?
Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat in seiner 253. Sitzung vom 13. Dezember 2020 entschieden, dass der Zulassung keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen.
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